Stühle in Kirche
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Unterrichtsanregungen zum MISEREOR-Hungertuch 2025/2026 für den Religionsunterricht

05.02.2025 · Beginn 17:30 Uhr, Ende 19:00 Uhr

Online-Veranstaltung

Bilder erzählen Geschichten und laden zum Betrachten und Verweilen ein. Damit stellen sie uns und unsere Schüler:innen in einer unruhigeren Welt immer wieder neu vor die Herausforderung des genauen Schauens und der intensiven Auseinandersetzung.

Wie mit Bildern im Religionsunterricht didaktisch und methodisch gearbeitet werden kann, soll in der Fortbildung genauer in den Blick genommen werden. Thematisch steht dabei das MISEREOR-Hungertuch 2025/2026 im Mittelpunkt, zu dem nach einer gemeinsamen Betrachtung und Auseinandersetzung Unterrichtsmaterialien und Aktionen für den Religionsunterricht vorgestellt, erprobt und um eigene Ideen erweitert werden.

Über das MISEREOR-Hungertuch hinaus wird auch die diesjährige MISEREOR-Fastenaktion mit dazugehörigen Unterrichtsmaterialien und Aktionsanregungen vorgestellt.

Zielgruppe:
Religionslehrkräfte aller Schularten, pastorale Mitarbeiter:innen (ehren- und hauptamtlich)

Termin:
Mittwoch 5. Februar 2025, 17.30 – 19.00 Uhr

Ort:
ONLINE-Veranstaltung
Nach Ihrer Anmeldung wird Ihnen zeitnah zur Fortbildung ein LINK zugeschickt

Referentin:
Sarah Behling-Vogelmann
Fachreferentin für Globales Lernen, Religionspädagogische Koordinierungsstelle der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Zusammenarbeit mit MISEREOR

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis 29. Januar 2025 an.


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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