Stühle in Kirche
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Fragen nach Gott im Islam und Christentum
Ideen für den Religionsunterricht zu Navid Kermanis „Jeder soll von da, wo er ist, einen Schritt näher kommen“

13.03.2025 · Beginn 15:30 Uhr, Ende 17:30 Uhr

RPI Rottenburg (Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg)

Religionsunterricht heißt „Fragen stellen – über Gott und die Welt“. Und diesen Fragen im Gespräch miteinander nachgehen, Ideen entwickeln und mit Gelerntem verbinden.

Genau so hat Navid Kermani, der muslimische Intellektuelle, sein Buch konzipiert. Abend für Abend sind sie im Gespräch, seine 12-jährige Tochter und er.
Es geht um Religion und den Glauben an Gott, um die Unendlichkeit, die Liebe und den Tod. Es geht um die großen Fragen, die vielen „Warums“ des Lebens.
Und schließlich geht es darum, Spuren (Gottes) zu entdecken und gedanklich Schritte ins Offene zu gehen – auch über die Grenzen der eigenen Religion hinaus und aufeinander zu.

Sich in diesen Prozess einzuklinken, ist der Ausgangspunkt für diese methodisch an das Dialogische Lernen angelehnten Unterrichtsideen ab Kl. 9, über die wir an diesem Nachmittag ins Gespräch kommen können. Es wird nicht vorausgesetzt, dass Sie das Buch gelesen haben.

Zielgruppe:
Religionslehrkräfte in Sek I und Sek II

Termin:
Donnerstag, 13. März 2025, 15.30 – 17.30 Uhr

Ort:
RPI Rottenburg,
Karmeliterstraße 9, 72108 Rottenburg
Keine Parkmöglichkeit beim RPI

Referentin:
Ingrid Ertinger
Religionslehrerin und Leitung RPI Rottenburg

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis 10. März 2025 an.


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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